Für Käufer von auswärts

Ferienimmobilie oder Zweitwohnsitz in Oberstdorf kaufen

Oberst­dorf zählt zu den gefrag­tes­ten Orten im Allgäu für einen Zweit­wohn­sitz oder eine Ferie­n­im­mo­bi­lie als Kapi­ta­l­an­lage – ganz­jäh­rige tou­ris­ti­sche Nach­frage, Alpen­pan­orama, direkte Bahn­ver­bin­dung. Bevor Sie kaufen, sollten Sie aber einige ört­li­che Beson­der­hei­ten kennen – von der Zweit­wohn­sitz­steuer bis zu den Regeln für eine tou­ris­ti­sche Ver­mie­tung.


Wichtige Punkte vor dem Kauf

Zweitwohnsitzsteuer
Oberst­dorf erhebt eine Zweit­wohn­sitz­steuer für Objekte ohne Haupt­wohn­sitz-Meldung. Die genaue Höhe sollten Sie vor dem Kauf bei der Gemeinde erfra­gen.
Touristische Vermietung
Ob eine Ferien­woh­nungs-Ver­mie­tung zuläs­sig ist, hängt von der pla­nungs­recht­li­chen Ein­ord­nung ab. Eine Bau­vor­an­frage vor dem Kauf schafft Kla­r­heit.
Preisniveau
Oberst­dorf gehört preis­lich zu den teuers­ten Orten der Region – Woh­nun­gen aktuell im Schnitt rund 6.183 €/m², Häuser rund 6.424 €/m².
Kauf aus der Ferne
Sie müssen für den Kauf­pro­zess nicht selbst vor Ort sein – Besich­ti­gun­gen und Objekt­prü­fung über­nehme ich per­sön­lich für Sie.

Fragen zu einem konkreten Objekt in Oberstdorf?

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Von der Anfrage bis zum Notartermin

Im Erst­ge­spräch klären wir, welche Art Objekt zu Ihnen passt – reiner Zweit­wohn­sitz, Ferie­n­im­mo­bi­lie mit Ver­mie­tungs­ab­sicht, oder beides. Für pas­sende Objekte prüfe ich vorab die pla­nungs­recht­li­che Situa­tion, damit Sie keine böse Über­ra­schung nach dem Kauf erleben. Besich­ti­gun­gen, Ver­hand­lung und die Beglei­tung bis zum Notar­ter­min über­nehme ich per­sön­lich – auch dann, wenn Sie selbst nicht ständig vor Ort sein können.


Fragen von Käufern

Muss ich für einen Zweitwohnsitz in Oberstdorf Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Ja. Oberst­dorf erhebt eine Zweit­wohn­sitz­steuer für Woh­nun­gen, die nicht als Haupt­wohn­sitz genutzt werden. Die genaue Höhe richtet sich nach der ört­li­chen Satzung und sollte vor dem Kauf konkret bei der Gemeinde erfragt werden.
Kann ich meine Ferienimmobilie in Oberstdorf auch touristisch vermieten?
Das hängt von der pla­nungs­recht­li­chen Ein­ord­nung des Objekts und gemeind­li­chen Sat­zun­gen ab. Vor dem Kauf emp­fiehlt sich drin­gend eine Bau­vor­an­frage beim Markt Oberst­dorf bzw. dem Land­rat­s­amt Ober­all­gäu.
Lohnt sich eine Ferienimmobilie in Oberstdorf als Kapitalanlage?
Oberst­dorf zählt zu den tou­ris­tisch stärks­ten Orten im Allgäu mit ganz­jäh­ri­ger Nach­frage (Sommer- und Win­ter­sai­son). Die tat­säch­li­che Rendite hängt stark vom Objekt, der Lage und den recht­li­chen Ver­mie­tungs­mög­lich­kei­ten ab.
Ich wohne nicht im Allgäu – kann ich den Kaufprozess auch aus der Ferne abwickeln?
Ja. Besich­ti­gun­gen, Objekt­prü­fung und Kom­mu­ni­ka­tion mit Ver­käu­fern über­nehme ich für Sie vor Ort. Der Notar­ter­min ist mit Voll­macht oder Video­zu­schal­tung möglich.

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RIEKER Immobilien, Isny im Allgäu · Angaben zu Zweitwohnsitzsteuer und Vermietungsmöglichkeiten sind allgemeine Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.