Energieausweis –Pflicht beim Verkauf oder Vermietung

“ Wir helfen Ihnen bei der Erstellung “.


Was müssen Immobilienbesitzer beachten?

  • Der Energieausweis muss bereits in Immobilienanzeigen wichtige Angaben enthalten, wie Baujahr, Energieträger und Effizienzklasse.

  • Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden.

  • Nach dem Verkauf ist das Original an den Käufer zu übergeben.

Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Beauftragen Sie uns. Wir kümmern uns zuverlässig um den Energieausweis – Sie sparen Zeit und sind rechtlich auf der sicheren Seite

Energieausweis

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