Energieausweis-Pflicht bei Verkauf oder Vermietung
Wer eine Immobilie im Allgäu bis Bodensee verkaufen oder vermieten möchte, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Er ist gesetzlich vorgeschrieben – und wer die Vorgaben missachtet, riskiert empfindliche Bußgelder. Hier erfahren Sie, was Eigentümer konkret beachten müssen.
Was Immobilienbesitzer beachten müssen
- Der Energieausweis muss bereits in Immobilienanzeigen wichtige Angaben enthalten – wie Baujahr, Energieträger und Effizienzklasse.
- Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden.
- Nach dem Verkauf ist das Original an den Käufer zu übergeben.
⚠️ Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Wir übernehmen das für Sie
Beauftragen Sie uns – wir kümmern uns zuverlässig um den Energieausweis. Sie sparen Zeit und sind rechtlich auf der sicheren Seite, egal ob Sie in Isny, Wangen, Oberstaufen, Argenbühl, Scheidegg, Kempten oder Lindau verkaufen oder vermieten möchten.
Energieausweis anfragenVerbrauchsausweis, Gültigkeit & Ausnahmen
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – wo liegt der Unterschied?
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Fragen zum Energieausweis
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?+
Was passiert nach dem Verkauf mit dem Energieausweis?+
Welche Strafen drohen ohne gültigen Energieausweis?+

